Gesetze / Hebammengesetz

HebG 2020

§ 53 Europäischer Berufsausweis

Für den Fall einer Einführung eines Europäischen Berufsausweises für den Hebammenberuf gelten die Regelungen über die Anerkennung von Berufsqualifikationen dieses Teils entsprechend.

§ 52 § 54